Pädagogische Grundlagendokumente
Gemäß der Art. 15a B-VG Vereinbarung über die Elementarpädagogik für die Arbeitsjahre 2018/19 – 2021/22 gelten folgende Dokumente als pädagogische Grundlagendokumente und sind verpflichtend anzuwenden:
- der „Bundesländerübergreifende Bildungsrahmenplan“ für elementare Bildungseinrichtungen
- das „Modul für das letzte Jahr in elementaren Bildungseinrichtungen“
- der Leitfaden „Sprachliche Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Grundschule“
- der Werteleitfaden „Werte leben, Werte bilden“
- der Leitfaden für die häusliche Betreuung sowie die Betreuung durch Tageseltern