Saisonale Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
Die Festlegung der Ferienregelungen einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung fällt nach den gesetzlichen Bestimmungen des Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Bedürfnisse in den autonomen Verantwortungsbereich des jeweiligen Rechtsträgers. Daneben sieht das Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz die Errichtung von saisonalen KBBEs vor, die nur während eines bestimmten Zeitabschnittes innerhalb eines Jahres aus besonderem Anlass betrieben werden (siehe Rundschreiben "Errichtung von Saison-Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen").
Die Errichtung einer saisonalen KBBE muss spätestens 3 Monate vor dem beabsichtigten Beginn mittels Formular SG3 angezeigt werden.
Folgende Unterlagen sind der Errichtungsanzeige anzuschließen:
- Dienstpläne des Fach- und Hilfspersonals (Mustervorlage auf www.ooe-kindernet.at > Rechtsgrundlagen > Gesetze und Verordnungen > Dienstrecht > Dienstplan)
- Nachweise für das fachliche Anstellungserfordernis der Pädagogischen Fachkräfte (Befähigungsnachweis, Abschlusszeugnis, etc.)
- Kinderliste anonymisiert (pro Gruppe) inkl. Geburtsjahr und Geburtsmonat, sowie Bring- und Abholzeiten der Kinder
- Organisationskonzept