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Kinderhaende
Tanja, Fotolia

Saisonale Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

Die Festlegung der Ferienregelungen einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung fällt nach den gesetzlichen Bestimmungen des Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Bedürfnisse in den autonomen Verantwortungsbereich des jeweiligen Rechtsträgers. Daneben sieht das Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz die Errichtung von saisonalen KBBEs vor, die nur während eines bestimmten Zeitabschnittes innerhalb eines Jahres aus besonderem Anlass betrieben werden (siehe Rundschreiben "Errichtung von Saison-Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen").

Die Errichtung einer saisonalen KBBE muss spätestens 3 Monate vor dem beabsichtigten Beginn mittels Formular SG3 angezeigt werden.

Folgende Unterlagen sind der Errichtungsanzeige anzuschließen:

  1. Dienstpläne des Fach- und Hilfspersonals (Mustervorlage auf www.ooe-kindernet.at > Rechtsgrundlagen > Gesetze und Verordnungen > Dienstrecht > Dienstplan)
  2. Nachweise für das fachliche Anstellungserfordernis der Pädagogischen Fachkräfte (Befähigungsnachweis, Abschlusszeugnis, etc.)
  3. Kinderliste anonymisiert (pro Gruppe) inkl. Geburtsjahr und Geburtsmonat, sowie Bring- und Abholzeiten der Kinder
  4. Organisationskonzept