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Kinderhaende
Tanja, Fotolia

Notfallmappe

Hinweis:
Bitte drucken Sie sich die Unterlagen aus, sodass sie jederzeit griffbereit sind. In Ausnahmesituationen kann es sein, dass die Homepage nicht erreichbar ist (z.B. Blackout).

 

Blackout

Ein Blackout ist ein länger andauernder großflächiger Stromausfall, der ein oder mehrere Tage dauern kann und Österreich oder mehrere Staaten in Europa betrifft. Ursachen dafür können unter anderem extreme Wettererscheinungen, technische Gebrechen, menschliches Fehlverhalten, Sabotage, terroristische Anschläge und Cyberkriminalität sein.

Für die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen wurde eine "Notfallmappe: Blackout" erstellt, die samt adaptierbarer Anhänge in der Downloadbox für Sie bereit steht. Für Tagesmütter und Tagesväter wurden ebenfalls Informationen erarbeitet.

 

(Organisatorischer) Brandschutz

Aus erzieherischer Verantwortung haben Obsorgeberechtigte, Rechtsträger und ihr Personal sowie Behörden die Pflicht, Kinder zu schützen, wo Selbstschutz noch nicht möglich ist. Dies trifft im Besonderen auf junge Kinder zu, die aufgrund ihrer Entwicklung nicht in der Lage sind, Gefahren zu erkennen und einzuschätzen. 

Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sind für Kinder wichtige Lebensbereiche, in denen sie - unter Gewährung von Freiräumen - die eigene Persönlichkeit entfalten und Selbstständigkeit erwerben sollen. Unfälle können zumeist vermieden werden, einerseits durch entsprechende Information der Obsorgeberechtigten und Betreuungspersonen über Unfallursachen und Maßnahmen zur Vermeidung, anderseits durch technische Vorschreibungen und Normierungen. 

In diesen Bereichen ist es daher notwendig jene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die dazu beitragen, Unfälle auch dann zu verhindern, wenn sich das Betreuungspersonal der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung nicht auf jedes einzelne Kind konzentrieren kann oder die Kinder in ihrer Spontanität, ihrem Streben nach Selbstständigkeit und Erforschung der Umwelt die erforderliche Vorsicht außer Acht lassen.

Um den Kindern einen sicheren Besuch der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung zu ermöglichen, sind die folgenden rechtlichen Grundlagen samt praktischer Hinweise zu beachten.

 

Strahlenschutz

Bei schweren Unfällen in Kernkraftwerken können große Mengen an Radioaktivität in die Umwelt freigesetzt werden. Die freigesetzten radioaktiven Stoffe können mit der Luftströmung weiträumig verfrachtet werden und große Gebiete radioaktiv verunreinigen. Zum Schutz der Bevölkerung werden in solchen Fällen von den Strahlenschutzbehörden verschiedene Maßnahmen empfohlen oder angeordnet. Diese Maßnahmen dienen der Reduktion der Strahlenbelastung und damit der möglichen gesundheitlichen Folgen eines Reaktorunfalls.

Bei schweren Unfällen in grenznahen Kernkraftwerken und ungünstigen Wetterverhältnissen kann es notwendig sein, in Kinderbildungs- und ‑betreuungseinrichtungen verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Kinder sowie des Personals vor Strahlung zu setzen. Welche Maßnahmen bei einem Reaktorunfall tatsächlich erforderlich sind, hängt von vielen Faktoren ab. Die wesentlichsten davon sind: Art und Ausmaß der radioaktiven Freisetzung, Wind- und Niederschlagsverhältnisse sowie Dauer des Durchzugs der radioaktiven Wolke. Im Anlassfall erfolgt eine Bewertung der radiologischen Lage durch die Strahlenschutzbehörden. Auf Basis dieser Bewertung werden dann konkrete Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung empfohlen oder angeordnet.

 

Im Fall eines Reaktorunfalls sind die Empfehlungen und Anordnungen der Strahlenschutzbehörden zu befolgen.

Die von den Strahlenschutzbehörden festgelegten Strahlenschutzmaßnahmen werden über den ORF (Radio und Fernsehen) bekannt gegeben. Die Bevölkerung in den (voraussichtlich) betroffenen Gebieten wird rechtzeitig durch Sirenen gewarnt (gleichbleibender Dauerton von drei Minuten) oder – bei akuter Gefahr – alarmiert (auf- und abschwellender Heulton von einer Minute). In beiden Fällen gilt: Radio oder Fernseher (ORF) einschalten und die durchgegebenen Schutzmaßnahmen befolgen.

 

Die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung werden über den ORF bekannt gegeben.

Informationen zum Thema Strahlenschutz finden Sie unter
https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/strahlenschutz.html
https://www.zivilschutz-ooe.at/hilfe-zum-selbstschutz/katastrophenschutz/strahlenschutz/

Informationen zum Thema Kaliumiodidtabletten finden Sie unter
https://www.ooe-kindernet.at/12213.htm
https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Strahlenschutz/Kaliumiodid-Tabletten.html