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Abteilung Präs/7 - Elementarpädagogik
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Datenschutz bei der Bildungsdirektion OÖ:
Als öffentliche Einrichtung handelt die Bildungsdirektion OÖ entsprechend dem verwaltungsrechtlichen Legalitätsprinzips, d.h. dass die Verwaltung auf österreichischem und europäischem Recht beruht. So sind die geltenden Normen auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Dauer meist die relevante Rechtsgrundlage (Art 6 bzw. 9 DSGVO). Im konkreten Einzelfall kommt aber auch ein Vertrag oder eine sonstige rechtliche Verpflichtung in Betracht. Soweit Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, ist diese die Grundlage wie auch die Grenze für die diesbezüglichen Tätigkeiten.
Der Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist ebenso durch die österreichische und europäische Rechtslage bestimmt und orientiert sich an den gesetzlichen Aufgaben der Bildungsdirektion OÖ.
In der Regel werden durch die Zentralstelle der Bildungsdirektion OÖ personenbezogene Daten nicht in Drittländer übermittelt bzw. keine automatisierten Entscheidungsfindungen getroffen. Ausnahmen basieren auf gesetzlicher Grundlage.
Wir weisen darauf hin, dass zur Bearbeitung von Auskunftsersuchen die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers glaubhaft zu machen ist (mittels Handysignatur/Bürgerkarte oder Kopie von Reisepass oder Personalausweis). Zur Ermöglichung einer raschen und zielführenden Auskunft ersuchen wir Sie im Sinne der Mitwirkungspflicht, möglichst konkrete Angaben zu Ihrer Identität sowie Ihrem Ansuchen zu machen. Sie können sich auch auf einzelne Informationen oder Verarbeitungsvorgänge beziehen.
Das Recht auf Auskunft kann in Einzelfällen entsprechend der geltenden Rechtslage eingeschränkt sein.
Bitte richten Sie Ihr Auskunftsersuchen an datenschutz@bildung‐ooe.gv.at
Die Bildungsdirektion OÖ beantwortet Ihr Ersuchen um Auskunft gemäß Art 15 DSGVO so rasch wie möglich binnen eines Monats ab Eingang. Ist die Erledigung des Antrages komplex und liegen mehrfache Anträge vor, kann die Frist um zwei weitere Monate verlängert werden. In diesem Fall werden Sie entsprechend informiert. Um sicherzustellen, dass Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich Ihnen zur Verfügung gestellt werden, wird die Zustellung der Auskunft in der Regel zu eigenen Handen (RSa‐Brief) erfolgen.