Das Angebot einer betrieblichen Kinderbildungs- und betreuungseinrichtung oder von Betriebstagesmüttern/-vätern richtet sich grundsätzlich an Kinder von im Unternehmen beschäftigten Dienstnehmer/innen. Ebenso ist ein betriebsübergreifendes Angebot für Kinder von Mitarbeiter/innen anderer Unternehmen möglich.