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Pädagogische Konzepte - Informationen

Jede Kinderbetreuungseinrichtung hat gemäß § 5 Oö. KBG ihre Aufgaben auf der Grundlage eines Pädagogischen Konzeptes wahrzunehmen, das vom Rechtsträger unter Mitarbeit der pädagogischen Fachkräfte nach dem aktuellen Stand der einschlägigen Wissenschaften, insbesondere der Pädagogik, Psychologie, Erziehungswissenschaften und Qualitätsforschung zu erstellen ist.

Das Pädagogische Konzept hat Aussagen zur Orientierungs-, Struktur- und Prozessqualität zu enthalten und darf den Bestimmungen des Oö. KBG nicht widersprechen.

Das Pädagogische Konzept muss seit 01. 09. 2009 in jeder Kinderbetreuungseinrichtung aufliegen. Den Eltern sowie der Aufsichtsbehörde und der pädagogischen Aufsicht ist auf Verlangen die Einsichtnahme in das Pädagogische Konzept zu ermöglichen.

Seit der Einführung dieser gesetzlichen Grundlage sind vier Jahre vergangen. Die Aufsichts-behörde hat sich nunmehr das Ziel gesetzt, im Rahmen der pädagogischen Aufsicht die Konzepte aller Kinderbetreuungseinrichtungen in Oberösterreich einer Begutachtung zu unterziehen.

Da die Pädagogischen Konzepte von ca. 1.200 Kinderbetreuungseinrichtungen zu begutachten sind, wurden bereits im ersten Halbjahr 2011 ca. die Hälfte aller Einrichtungen ersucht, die Konzepte bei der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Bis Jahresende 2011 soll an jene Kinder-betreuungseinrichtungen, deren Konzepte derzeit in Bearbeitung sind, ein schriftliches Feedback ergehen.
In einem weiteren Schritt soll der zweite Teil der Pädagogischen Konzepte vorgelegt und im Laufe des Kalenderjahres 2012 begutachtet werden.

Für die Krabbelstuben wurde festgelegt, dass das Pädagogische Konzept spätestens bis Juli 2012 vorzulegen ist. Damit soll ein angemessener Zeitrahmen für die Adaptierung des Pädagogischen Konzepts entsprechend den Vorgaben der nunmehr zuständigen Aufsichts-behörde zur Verfügung gestellt werden.

Diese flächendeckende Maßnahme soll als Teil der Qualitätssicherung der pädagogischen Arbeit in den oö. Kinderbetreuungseinrichtungen neben den jährlich stattfindenden Leiter/innen-Dienstbesprechungen sowie den laufenden Inspektionen dienen.

Ziel der Aufsichtsbehörde ist es, die Bildungsarbeit in den Kinderbetreuungseinrichtungen zu evaluieren und aus den Ergebnissen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung abzuleiten, sowie daraus resultierend entsprechende Angebote in die Aus- und Weiterbildung der Pädagoginnen und Pädagogen einfließen zu lassen.