In der Praxis ist es zweckmäßig, das Kindergarten(Hort)personal mit der Durchführung regelmäßiger Kontrollgänge durch den Freispielbereich zu beauftragen. So können auftretende Schäden und Abnützungen erkannt sowie allfällige Gefahrenquellen beseitigt werden. Im Zweifelsfall sind entsprechende Fachleute zur Verifizierung heranzuziehen. Die Aufzeichnung der getätigten Wahrnehmungen ist ebenso zu empfehlen wie eine Kontrolle der erfolgten Mängelbehebungen.
Zumindest einmal jährlich ist eine Überprüfung durch fachkundige, hiezu befugte Personen oder Institutionen zu empfehlen. Bei einem positiven Ergebnis einer derartigen "Inspektion" ist von einer sicheren Ausführung und einem technisch einwandfreien Zustand der geprüften Spielgeräte auszugehen. Dies entbindet allerdings das Kindergarten(Hort)personal nicht von seiner gesetzlich normierten Aufsichtspflicht.

