Die Zusammenarbeit mit den Eltern zählt zu den Aufgaben von Kinderbetreuungs-einrichtungen. Ziel ist eine am Kind und seiner Familiensituation orientierte Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsgeschehens. Die Wahl geeigneter Formen erfolgt in den Einrichtungen auf der Grundlage einer Analyse der jeweiligen Elternsituation. Im § 1 Abs. 2 Oö. Kinderbetreuungsgesetz 2007 ist die Unterstützung und Ergänzung der Familien bei ihren Erziehungs- und Pflege-aufgaben festgelegt. Bei der Umsetzung dieses Auftrags sind u.a. die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Elternpartizipation zu berücksichtigen.

