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Anmeldung Kinderbetreuungseinrichtung

Kinderbetreuungseinrichtungen in Oberösterreich sind gemäß § 3 Abs. 4 des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes allgemein zugänglich. Gemäß § 12 Abs. 1 des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes ist die Anmeldung des Kindes durch die Eltern Voraussetzung für eine Aufnahme in die Einrichtung. Auskünfte zur Anmeldung erhalten Eltern entweder direkt in der Kinderbetreuungseinrichtung bzw. beim Träger der Einrichtung (Magistrat, Gemeinde, Pfarre, Verein, etc.). Zu beachten sind Hinweise zur Anmeldefrist und zum Anmeldemodus.