Das Angebot einer betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtung oder von Betriebstagesmüttern/-vätern richtet sich grundsätzlich an Kinder von im Unternehmen beschäftigten Dienstnehmer/innen. Ebenso ist ein betriebsübergreifendes Angebot für Kinder von Mitarbeiter/innen anderer Unternehmen möglich.
Neben den Kindern der Mitarbeiter/innen können auch unternehmensfremde Kinder, z. B. durch Vergabe nicht genutzter Plätze an Kinder der Standortgemeinde des Unternehmens, aufgenommen werden, sofern dies rechtlich (Abgangsdeckungsvertrag, Statuten) geregelt wird.