Abwicklung/Antragstellung:
Um den Landesbeitrag kann zweimal jährlich, und zwar bis 1. März bzw. 1. September des laufenden Jahres im nachhinein angesucht werden.
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Um den Landesbeitrag kann zweimal jährlich, und zwar bis 1. März bzw. 1. September des laufenden Jahres im nachhinein angesucht werden.
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