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Kindergartentransport

Das Land Oberösterreich gewährt den Gemeinden Zuschüsse zu den Kosten des Transportes von Kindern zum Besuch allgemein zugänglicher öffentlicher und privater Kindergärten.

Abwicklung/Antragstellung:

Um den Landesbeitrag kann zweimal jährlich, und zwar bis 1. März bzw. 1. September des laufenden Jahres im nachhinein angesucht werden.