Gemäß Oö. Kinderbetreuungsgesetz leistet das Land dem Rechtsträger einer Kinderbetreuungseinrichtung jährlich über dessen Antrag einen Beitrag zum laufenden Aufwand (Landesbeitrag). Die Höhe dieses Landesbeitrages wird auf Basis der von den Kinderbetreuungseinrichtungen gemeldeten Anwesenheitsstunden im festgelegten Referenzzeitraum berechnet.
Änderungen in den Berechnungsgrundlagen (
z.B. aufgrund der Eröffnung und Schließung von Gruppen oder der Änderung der Öffnungszeiten)
sind jedenfalls
bekannt zu geben.
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Hotline KBEweb:
Tel. 0732/7720-14984
6. September 2011 bis 30. November 2011
(Mo, Di, Do von 8 bis 16 Uhr und Mi, Fr von 8-13 Uhr)