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Haltung von Kleintieren

Bei der Haltung von Kleintieren in Kinderbetreuungseinrichtungen sind bestimmte Mindestanforderungen für die Haltung der Tiere und Maßnahmen zum Schutz der Kinder einzuhalten, um eine Gefährdung der Kinder in gesundheitlicher Hinsicht (Verletzungsgefahr, Hygiene etc.) hintan zu halten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bestimmte Tiere nur bedingt zu einer häuslichen Haltung im Rahmen des Betriebes einer Kinderbetreuungseinrichtung eignen. Eine fachgerechte Betreuung der Tiere erfordert eine entsprechende Schulung des Personals. Den Kindern gegenüber sind Regeln für den Umgang mit den Tieren auszusprechen, sodass eine Überforderung der Tiere ausgeschlossen werden kann.