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Brandschutz
Nach Statistiken des Instituts SICHER LEBEN des Kuratoriums für Verkehrssicherheit muss jedes 7. Kind unter 15 Jahren nach einem Unfall in einem Spital behandelt werden. Unfälle bei Kindern führen nicht selten zu bleibenden Beeinträchtigungen bzw. stellen eine der häufigsten Todesursachen dar. Etwa 55 % der Unfallopfer sind jünger als 7 Jahre, wobei sich die meisten Unfälle im eigenen Haus und Garten ereignen. Aus erzieherischer Verantwortung haben Eltern, Erzieher, Rechtsträger von Kindergärten und Horten sowie Behörden die Pflicht, Kinder zu schützen, wo Selbstschutz noch nicht möglich ist. Dies trifft besonders auf junge Kinder zu, die aufgrund ihrer Entwicklung noch nicht in der Lage sind, Gefahren zu erkennen und einzuschätzen. Unfälle können vermieden werden: Einerseits durch entsprechende Information der Eltern und Erzieher über Unfallursachen und Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, andererseits durch technische Vorschreibungen und Nominierungen. Kindergärten und Horte sind für Kinder wichtige Lebensbereiche, in denen sie jene Freiräume erhalten, in denen sie die eigene Persönlichkeit entfalten und Selbstständigkeit erwerben können. Es ist daher notwendig, in diesen Bereichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die dazu beitragen, Unfälle auch dann zu verhindern, wenn Erzieher sich nicht auf jedes einzelne Kind konzentrieren können oder die Kinder in ihrer Spontanität, ihrem Streben nach Selbstständigkeit und Erforschung der Umwelt die erforderliche Vorsicht außer Acht lassen.