Die Festlegung der Ferienregelungen einer Kinderbetreuungseinrichtung fällt nach den gesetzlichen Bestimmungen des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Bedürfnisse in den autonomen Verantwortungsbereich des jeweiligen Erhalters. Daneben sieht das Kinderbetreuungsgesetz die Errichtung von Saisonbetrieben vor, die nur während eines bestimmten Zeitabschnittes innerhalb eines Jahres aus besonderem Anlass betrieben werden.

