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Betriebstagesmütter/-väter


Die Kinderbetreuung in Betrieben kann auch durch Betriebstagesmütter/-väter erfolgen. Es ist damit eine flexible Betreuung abgestimmt auf die Arbeitszeiten der Bediensteten möglich.

 

Tagesmütter/-väter betreuen Kinder in dafür geeigneten kindgerechten Räumlichkeiten des Betriebes. Dazu ist eine Bewilligung der Landesregierung erforderlich. Es können maximal 2 Betriebstagesmütter/-väter pro Betriebsstandort tätig sein. Für eine/n Betriebstagesmutter/-vater kann die Bewilligung zur Betreuung von bis zu insgesamt 10 Tageskindern (wobei nicht mehr als 5 Kinder gleichzeitig anwesend sein dürfen) erteilt werden, wenn es die persönlichen und die räumlichen Voraussetzungen zulassen. In besonders begründeten Fällen dürfen bis zu maximal 6 Kinder gleichzeitig betreut werden.

 

Raumerfordernisse

Analog zu einer kindgerechten Wohnung, in der ein/e Tagesmutter/-vater normalerweise tätig ist, sind ein Rückzugs- und Schlafbereich, ein Essbereich, eine Küche, ein Aufenthalts- und Spielbereich, eine Sanitäranlage sowie die Möglichkeit für Bewegung und Spiel im Freien erforderlich. Es ist auf eine kindersichere Gestaltung der Räumlichkeiten zu achten.

 

Finanzierung

Das Land fördert Betriebstagesmütter/-väter pro betreuter Wochenstunde und Kind. Neben dieser Förderung erfolgt die Finanzierung durch den Betrieb und durch die Einhebung von Elternbeiträgen.


 

Förderungen für Investitionen
  • Für bauliche Investitionsmaßnahmen wird ein Landesbeitrag in Höhe von einem Drittel der anerkennbaren Nettoinvestitionskosten, maximal 10.000 Euro, gewährt.
  • Sofern mindestens 2 Betriebe beteiligt sind, wird ein Landesbeitrag in Höhe der Hälfte der anerkennbaren Nettoinvestitionskosten, maximal 15.000 Euro, gewährt.
  • Die Höhe der Förderung wird nach Durchführen des Kostendämpfungsverfahrens durch die Direktion Bildung und Gesellschaft berechnet.
  • Es gelten die allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Oberösterreich.