Krabbelstuben sind Einrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Kinder unter 3 Jahren richtet und die speziell auf die Bedürfnisse der ganz Kleinen abgestimmt sind. So dürfen zum Beispiel nur 10 Kinder gleichzeitig in einer Gruppe anwesend sein und die maximale tägliche Aufenthaltsdauer soll 6 Stunden nicht überschreiten. Die meisten Krabbelstuben haben das ganze Jahr, an 5 Tagen der Woche ganztägig geöffnet. Die Elternbeiträge werden vom jeweiligen Träger selbst bestimmt und sind sozial gestaffelt. Seit der Kinderbetreuungsgesetz-Novelle vom November 2009 ist die Betreuung von Kindern ab dem 30. Lebensmonat in einer Krabbelstube für die Eltern beitragsfrei. Das Oö. Kinderbetreuungsgesetz trat mit 1. September 2007 in Kraft. Mit diesem Gesetz wird die institutionelle Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, die bisher im Rahmen des Oö. Kindergarten- und Hortegesetzes und des Oö. Jugendwohlfahrtsgesetzes geregelt war, in einem Gesetz zusammengefasst.