Die öffentlichen und privaten Rechtsträger von Kinderbetreuungseinrichtungen sind in Zusammenarbeit mit der Oö. Landesregierung und den Eltern maßgeblich daran beteiligt, in Oberösterreich eine qualitätsvolle und bedarfsgerechte Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen.
Sie tragen vor Allem dazu bei, den Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen.

